Mehrere Gutachter hatten erklärt, die Frau sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. Daher entschied die Ratskammer von Verviers, die Polizistin in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen. Das berichten heute mehrere Zeitungen. Bis zu ihrer Zwangseinweisung bleibt sie in Untersuchungshaft.
Ihr zweites Kind im Alter von vier Jahren wurde damals bei den Taten schwer verletzt. Der vierjährige Sohn erlitt schwere Verbrennungen, an denen er noch heute leidet. Dennoch konnte er das Krankenhaus inzwischen verlassen.
b/ok