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Trauernde abgezockt - Haftstrafe für Bestatter

27.07.201216:20

Die Betroffenen wollten nach ihrem Tod keine Last sein und gaben dem Bestatter Geld für die eigene Beerdigung. Sie saßen einem Betrüger auf: Den Angehörigen flatterten später die Rechnungen ins Haus. 

Ein betrügerischer Bestatter muss wegen seiner Geschäfte mit dem Tod für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Mann habe in 34 Fällen Vorsorgeverträge in dem Wissen abgeschlossen, dass er sie nicht erfüllen werde, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung am Amtsgericht Aachen. Rechnungen rund um Begräbnisse, mit denen der 47-Jährige beauftragt worden war, hatte er nicht oder nur teilweise bezahlt. Bei den Angehörige waren dann die Rechnungen ins Haus geflattert - von der Stadt oder vom Steinmetz. Die Richter verurteilten den Mann auch wegen der Fälschung eines Testaments, wegen Betrugs und Untreue im besonders schweren Fall.

"Es sind erhebliche Taten mit erheblicher krimineller Energie", sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt. Fünf Jahre lang darf der Mann, der einen Schaden von knapp 170.000 Euro verursachte, deshalb auch seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Der Bestatter habe Menschen über den Tisch gezogen, die ihren Verwandten nach ihrem Tod nicht zur Last fallen und alles geregelt wissen wollten, hatte der Staatsanwalt vorher festgestellt. Sie hätten bei dem Bestatter ein Vorsorgevertrag abgeschlossen - ein "Rundum-Sorglos-Paket", das etwa städtische Gebühren, Kosten für den Steinmetz oder Todesanzeigen in der Zeitung umfasste. Andere überschrieben dem Betrüger gutgläubig ihre Lebensversicherung.

In anderen Fällen verlangte der Betrüger demnach völlig überhöhte Fantasie-Summen - und bekam sie auch. "Für eine Beerdigung, die 5000 Euro kostete, hat er sich 20.000 Euro überweisen lassen", sagte Vogt. Als die Betrogenen merkten, was passiert war, war es meist schon zu spät: Der Chef des Bestattungsunternehmens war nicht erreichbar.

Mit einem gefälschten Testament erschlich sich der Bestatter zudem das Haus einer alten Dame als Erbe - Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall, urteilte das Gericht.

dpa/fs

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