Desweiteren sollen die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Region Brüssel die Befugnis erhalten, selbst über die Art und die Größe ihrer Einrichtungen, wie etwa Parlament oder Regierung, zu bestimmen.
Staatsrechtler nennen diese Befugnis die "konstitutive Autonomie". Die anderen großen Gemeinschaften des Landes besitzen diese Befugnis bereits seit dem Beginn der Regionalisierung.
Das Zwei-Kammer-System prägt die Gesetzgebung in Belgien seit der Staatsgründung.
Im Rahmen der sechsten Staatsreform soll allein das Abgeordnetenhaus neue Gesetze verabschieden, eine zweite Lesung im Senat soll es nur für bestimmte Aspekte geben, wie Fragen der Staatsreform, oder im Zusammenhang mit dem Königshaus oder mit Sondergesetzen.
belga/fs - Archivbild: Ministerium der DG