Somit könnten Begleiter oder Eltern selbst entscheiden die Sicherheitsvorschriften im Freizeitpark zu beachten oder nicht.
Am 31. Mai war mehreren Kindern mit einer Behinderung der Zugang zu verschiedenen Attraktionen verweigert worden. Plopsa begründete dies mit Fragen der Sicherheit.
Nach Ansicht der Eltern sollten sie selbst entscheiden, welche Attraktionen für ihre Kinder geeignet sind. Sie wehren sich gegen die verpflichtende Unterzeichnung eines Formulars.
belga/vk