Demnach darf ein Arzt im Großherzogtum künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, helfen. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes als auch in einer Assistenz möglich sein. Auch 16- bis 18-Jährige können mit der Zustimmung ihrer Eltern bei einer unheilbaren Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen. Sterbehilfe ist gesetzlich in unterschiedlichen Ausmaßen erlaubt in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz.
Auch Luxemburg legalisiert Sterbehilfe
Auch das Grossherzogtum Luxemburg legalisiert jetzt die aktive Sterbehilfe: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde gestern Abend in der Abgeordnetenkammer mehrheitlich verabschiedet.