Mancher Junglandwirt wisse bei der Hofübernahme nicht, dass solche Gebäude illegal bestünden. Bei einer Erweiterung müsse zunächst das Bestehende genehmigt werden, und zudem drohe eine Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro, so Stoffels. Das sei eine unzumutbare Belastung.
Der für Raumordnung zuständige Minister André Antoine erklärte, wer tatsächlich bereit sei, die Dinge in Ordnung zu bringen, brauche keine Geldbuße zu zahlen. Außerdem verhandele er mit dem wallonischen Verband der Landwirte über eine Halbierung der Geldstrafen.
Weniger Strafe für nicht genehmigte Ställe und Scheunen
Auf eine Senkung der Geldbußen wegen nicht genehmigter Ställe oder Scheunen hat der SP-Regionalabgeordnete Edmund Stoffels im wallonischen Parlament gedrängt.