Nach dem Urteil vom 27. März hatten zehn Zivilparteien Berufung eingelegt. Insgesamt sechs Verhandlungstermine sind bis zum 30. November geplant. Strafrechtlich gibt es dagegen keine Neuauflage.
Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug der luxemburgischen Gesellschaft Luxair auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen hatten den Absturz überlebt: der Pilot und ein französischer Passagier.
Vier ehemalige Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair waren am 27. März wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vom Bezirksgericht Luxemburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot der Unglücksmaschine erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen.
Der 36-jährige Pilot hatte nach Ansicht des Gerichts schwere Fehler begangen. Er hatte kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Die gewählte Propellerstellung - eine Art Schubumkehr - darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden. Die Maschine war so in der Luft nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe in die Tiefe. Wegen dichten Nebels hatte die Maschine zunächst keine Landeerlaubnis bekommen. Als dann das OK kam, lief alles überhastet ab - auch, weil der Pilot schnell nach Hause wollte.
dpa/vk - Archivbild: David Martin (belga)