Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger haben dagegen nur eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags beantragt. Der 39-Jährige soll seine Frau und seine Tochter mit jeweils zwei Kopfschüssen getötet haben. Außerdem ist er angeklagt, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben.
Der Fall hatte im März vergangenen Jahres für einen Justiz-Skandal gesorgt, weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag, auf den die Anwältin seiner Frau die Justiz hingewiesen hatte. Nach einem Sorgerechtstermin war er dennoch als freier Mann aus dem Justizgebäude spaziert. Wenige Minuten später fielen vor der Wohnung der Familie die tödlichen Schüsse.