Die Justiz verhandelt in zweiter Instanz über die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin. Sie hatte nach Inkrafttreten des Verbotes Mitte 2006 ihr Kopftuch gegen eine Baskenmütze getauscht, die wie das Kopftuch ihre Haare vollständig bedeckte.
In erster Instanz war die türkische Pädagogin gescheitert. Bei den Schülern müsse auch die Baskenmütze wie ein religiöses Symbol wirken, war in erster Instanz entschieden worden.
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in NRW
Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen kommt heute erneut auf den juristischen Prüfstand.