Beim ersten Verstoß gegen das Alkohol-Verbot in der Öffentlichkeit ist eine Geldbuße von 50 Euro fällig. Bei Wiederholungstätern kann die Staatsanwaltschaft sogar einen Freiheitsentzung verordnen. Durch die Verschärfung der Straßenordnung wollen die Gemeindeväter Auswüchsen von Jugendlichen entgegentreten. Auslöser für die härtere Handhabung waren Beobachtungen der Polizei. Sie stellte fest, dass das Trinkverhalten mancher Jugendlicher problematische Formen annimmt. Mitunter wären schon 13- oder 14-Jährige betrunken auf der Straße anzutreffen, hieß es. Dadurch komme es zu Belästigungen für die Anwohner in den betroffenen Bereichen.
Vaals: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Wer im niederländischen Vaals mit einer geöffneten Dose Bier durch die Straßen läuft, kann von nun an bestraft werden.