Die Staatsanwaltschaft forderte heute vor dem Landgericht Aachen außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein dauerhaftes Berufsverbot.
Der 85-jährige Ehemann hatte der Narkose-Ärztin den Geldhahn zugedreht, weil sie in Ulm einen anderen Mann kennengelernt und dort eine Stelle angenommen hatte. Das Opfer hatte die heute 36-Jährige aus dem Drogensumpf und vom Straßenstrich geholt und ihr das Medizinstudium finanziert.
Das Urteil wird für den 10. Juli erwartet.
dpa/rkr
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche es gelernt haben, über Leben oder über den langsamen Tod (= lebenslang hinter Gitter) anderer zu bestimmen,
gilt in unserem Land nicht weiterhin der Vorsatz:
"Im Zweifelsfall FÜR den Angeklagten?"
Leider bin ich nur ein 'Laie', auch kenne ich den Fall - wiederum leider - nur aus der Perspektive der Medien, jedoch, sollten sie auch ganz neutrale, von jeglichen (auch an Prestige gebundenen) Interessen losgelöste Meinungen berücksichtigen wollen, so 'verarbeiten' Sie bitte NICHT ungünstige Zufälle (siehe Morphium im Schließfach, großer Altersunterschied, Stelle in Ulm usw.) zu Beweisen GEGEN diese Ärztin und wenden Sie lieber am 10.07.12 den oben genannten Vorsatz an!
Also: Im Zweifelsfall für das Leben der Ärztin!
Freundlichen Gruß,
M. Nicolau