1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    welche es gelernt haben, über Leben oder über den langsamen Tod (= lebenslang hinter Gitter) anderer zu bestimmen,

    gilt in unserem Land nicht weiterhin der Vorsatz:
    "Im Zweifelsfall FÜR den Angeklagten?"

    Leider bin ich nur ein 'Laie', auch kenne ich den Fall - wiederum leider - nur aus der Perspektive der Medien, jedoch, sollten sie auch ganz neutrale, von jeglichen (auch an Prestige gebundenen) Interessen losgelöste Meinungen berücksichtigen wollen, so 'verarbeiten' Sie bitte NICHT ungünstige Zufälle (siehe Morphium im Schließfach, großer Altersunterschied, Stelle in Ulm usw.) zu Beweisen GEGEN diese Ärztin und wenden Sie lieber am 10.07.12 den oben genannten Vorsatz an!

    Also: Im Zweifelsfall für das Leben der Ärztin!

    Freundlichen Gruß,

    M. Nicolau