Ihr Hund hatte im Februar des vergangenen Jahres ein 11-jähriges Mädchen angefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 65-Jährige es unterlassen habe, ihren Hund von dem Opfer abzubringen. Sie war bereits mehrfach wegen des Tieres mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Hundehalterin verurteilt
Eine Rentnerin aus Bad Münstereifel ist wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Sie muss außerdem 180 Stunden Sozialarbeit leisten.