In Belgien lebende EU-Bürger, die älter als 18 Jahre sind und am 31. Juli 2012 in einer belgischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben, dürfen an der Kommunalwahl teilnehmen. Gleiches gilt für Nicht-EU-Bürger über 18, die seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung legal in einer belgischen Gemeinde gemeldet sind.
Wenn ein Ausländer sein Wahlrecht in Anspruch nehmen möchte, muss er bis zum 31. Juli in seiner Gemeinde ein entsprechendes Formular eingereicht haben.
mitt/okr - Archivbild BRF