Gemeinschaftssenator Louis Siquet hatte wissen wollen, ob es nicht eine Möglichkeit gebe, Frühpensionierte in ehrenamtlichen Tätigkeiten von den Leistungskürzungen auszunehmen.
In der Gemeinschaft stellen die Ehrenamtlichen einen wichtigen Bestandteil von Bereitschaftsplänen, beispielsweise bei Feuerwehren und dem Roten Kreuz, dar.
Arbeitsministerin Monica De Coninck präzisierte, dass es diesen Ehrenamtlichen erlaubt sei, sogenannte Hilfsarbeiten auszuführen. Dabei werden die Leistungen nicht gekürzt. Eine entsprechende Liste, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht ist bereits erstellt worden.
mitt/ake