Wenn gebaut, umgebaut oder angebaut wird, ist meistens eine Baugenehmigung erforderlich. Manche jedoch verzichten darauf, den Weg der Behörden zu gehen, und glauben, die baurechtliche Übertretung werde sowieso nicht auffallen.
Doch damit wird die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Auch wenn es sich um Kleinigkeiten handelt. Denn die Strafen, die gezahlt werden müssen, gehen bis zu 25.000 Euro.
Der Regionalabgeordnete Stoffels hat drei Dekretvorschläge ins wallonische Parlament eingebracht. Er schlägt vor, dass zwischen leichten und schwerwiegenden Übertretungen unterschieden werden soll. Er plädiert auch für das Prinzip der Verjährung, gekoppelt mit einer Art Abnahme bei Beendigung des Baus.
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