Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, mehrere Personen per Telefon belästigt und sie Unzucht und zur Prostitution verleitet zu haben.
Der Angeklagte wandte ein, seine unzüchtigen Angebote via SMS nicht ernst gemeint und auch gar nicht über die finanziellen Mittel für die von ihm gemachten Angebote verfügt. Diese Einwände ließ das Gericht allerdings nicht gelten.
ge/ake