Er müsse auch seine Kosten für das Verfahren selbst tragen. Die übrigen Kosten würden der Staatskasse auferlegt. Der Mann hatte vom 9. September 2011 an bis diesen Montag im Gefängnis gesessen.
Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Richterin. Weil Totschlag im Gegensatz zu Mord aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/vk