Bei einer Schießerei vom Januar 2003 wurde ein Kameramann des Französischen Fernsehens verletzt. Wegen mangelnder Absprachen in der Leitstelle der Lütticher Polizei wurde das TV-Team von Polizisten beschossen. Seit dem Vorfall ist der Kameramann arbeitsunfähig. Er wirft den Einsatzleitern der Polizei Fahrlässigkeit vor. Die Ratskammer Lüttich hat den Fall heute geprüft. Am 18. April wird das Verfahren fortgesetzt. Dann fällt eine endgültige Entscheidung, ob es zu einer Anklage der Polizeiführung kommt.
Ratskammer Lüttich prüft Klage von französischem Kameramann
Drei leitenden Polizeibeamten aus Lüttich droht ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.