Desama hatte 2009 zusätzlich zu seinen Bezügen als Bürgermeister sieben weitere Mandate angegeben, für die er Geld erhalten hat. Damit hätte er den Höchstverdienst von knapp 166.000 Euro nicht überschritten.
Allerdings wurde Desama auch für sein Amt bei ORES bezahlt, womit er diese Grenze überschritten hätte. Nach Ansicht der Behörde, die die Ämterhäufung überprüft, hätte Desama die ORES-Bezüge ebenfalls angeben müssen.
Der Staatsrat widerspricht dieser Ansicht. Dadurch muss Desama den zusätzlichen Verdienst von 7.300 Euro über die Höchstgrenze nicht zurück zahlen.
la meuse/okr - Bild: télévesdre