Die Anhörung dient dazu, die Politiker der DG auf die praktischen Herausforderungen aufmerksam zu machen, die im Rahmen der Kompetenzübertragung entstehen werden.
Mit der Anhörung am Dienstagabend informierten sich Parlamentarier und Mitarbeiter des Ministeriums schon zum zweiten Mal über praktische Anforderungen im Bereich der Alten- und Behindertenpflege und dem der sozialen Sicherheit.
Mit den verschiedenen Kompetenzen übernimmt die DG eine große finanzielle Verantwortung. Über vier Milliarden Euro werden im Gesundheitswesen an die Gemeinschaften übertragen. Und auch in der Praxis gibt es noch viel zu tun, denn die DG muss von der Altenpflege bis hin zum Kindergeld so einiges aushandeln.
Dafür bleibt allerdings noch ein bisschen Zeit. Schätzungsweise wird erst 2014 mit der Übertragung der Zuständigkeiten begonnen. Zurzeit konzentriert man sich in Brüssel noch auf die institutionellen Aspekte der Staatsreform, wie zum Beispiel die Trennung des Wahlbezirkes BHV. Für die einzelnen Gemeinschaften bedeutet das mehr Zeit, sich auf die Kompetenzübertragung vorzubereiten.
Die anwesenden Institutionen erklärten am Dienstag einstimmig ihre Bereitschaft sich an den Vorbereitungen zu beteiligen und auch weiterhin als Berater zur Verfügung zu stehen. Außerdem legten sie bei der Anhörung ausführlich bereits bestehende Probleme in Alltag und Finanzierung ihrer Einrichtungen dar.
Gesundheitsminister Harald Mollers versprach, auf diese Vorschläge einzugehen und zeigte sich erfreut über die Kooperationsbereitschaft der anwesenden Institutionen.
Die DG wird trotz Allem keinen Alleingang hinlegen. Besonders für die Menschen, die zum Beispiel Einrichtungen in Malmedy oder Moresnet besuchen, sollen grenzübergreifende Abkommen getroffen werden.
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