Das Nichtraucherschutzgesetz gilt zunächst nur für öffentliche Gebäude. In Kneipen und Restaurants darf erst vom 1. Juli an nicht mehr geraucht werden, wenn es keinen abgeschlossenen Nebenraum gibt. Nordrhein- Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sieht darin ein «faires Angebot» an die Wirte, sich auf die neue Lage einzustellen.
NRW noch nicht ganz qualmfrei
Nordrhein-Westfalen gehört seit dem Neujahrstag zu den wenigen Bundesländern, in denen noch in Gaststätten unbegrenzt geraucht werden darf.