Als die deutsche Polizei den Namen des 24-Jährigen im Fahndungscomputer prüfte stellte sie fest, dass er mit der Flucht nach Deutschland gegen eine Bewährungsauflage verstoßen hat.
Der Mann durfte wegen eines Drogendeliktes Deutschland nicht mehr betreten. Nun muss er eine Reststrafe von rund einem Jahr im Gefängnis absitzen.
mitt/okr