Sechs Monate später ist der blaue Dunst dann auch in vielen Gaststätten tabu. Dort darf vom 1. Juli an nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen geraucht werden. Das Gesetz sieht zudem ein komplettes Rauchverbot für Schüler und Lehrer an den Schulen vor. Raucherecken auf den Schulhöfen werden damit verboten.
Rauchverbot in NRW
In Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. Januar kommenden Jahres an ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.