Bislang waren beide Vorstadtbereiche noch nicht Teil des Förderprogramms. Durch einen Beschluss des Stadtrates wird der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert.
Zudem unterstützt die Stadtverwaltung den Bau neuer Wohneinheiten, wenn die Immobilien nach dem Abriss von Bauruinen entstehen. Dazu gibt es eine Pauschalbeihilfe in Höhe von 5000 Euro. Auch für die Erneuerung von als unbewohnbar eingestuften Gebäuden stehen Zuschüsse bereit. In diesem Fall liegt die Sanierungsprämie bei 15 Prozent der Gesamtkosten. Allerdings gilt ein Höchstbetrag von 7500 Euro.