Außerdem sollte der Lütticher die Frau, die er auf Facebook kennengelernt hatte, gezwungen haben, für ihn als Prostituierte zu arbeiten.
Das Gericht war zu der Ansicht gekommen, dass die junge Frau den Abend mit dem Mann freiwillig verbracht hatte. Außerdem seien keine Spuren von Gewaltanwendung gefunden worden.
belga/vk