Wie Landwirtschaftsminister Lutgen auf Anfrage dem SP-Regionalabgeordneten Edmund Stoffels mitteilte, ist ein entsprechender Regierungserlass in Vorbereitung. Demnach würde sich die Hilfe auf die Hälfte der entstandenen Verluste belaufen und auf 24.000 Euro je Schweinezüchter begrenzt. Nachdem Anfang 2002 bei einem Wildschwein in der Nähe von Rocherath die Tierseuche festgestellt worden war, hatten diverse Sanitärmaßnahmen innerhalb der betroffenen Sperrzone bei den betroffenen Schweinezüchtern zu starken Einbußen geführt. Der damalige Minister Happart hatte sich geweigert, den betroffenen Bauern unter die Arme zu greifen. Minister Lutgen bringt nun endlich Bewegung in die Angelegenheit. Allerdings müssen die zugesagten Hilfen noch von der Brüsseler Kommission genehmigt werden.
Landwirte können endlich mit Hilfe aus Namur rechnen
Landwirte, denen 2002 Schäden durch eine aufgetretene Schweinepest entstanden, können nun doch mit einer Hilfe aus Namur rechnen.