Die sogenannte Zuschlagsteuer zur Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen beträgt damit weiterhin sechs Prozent. Nur die Steuer auf die Müllentsorgung wird leicht anghoben. Neu ist hingegen eine Steuer auf illegale Müllablagerungen: Wird der Übeltäter erwischt, drohen mindestens 500 Euro Bußgeld. Eine Steuer auf verwahrloste und nicht benutzte Gebäude wird die Gemeinde Bütgenbach von nun an ebenfalls erheben.
Bütgenbach: die meisten Steuern bleiben unverändert
Die wesentlichen Steuern in der Gemeinde Bütgenbach bleiben unverändert. Das hat der Gemeinderat gestern Abend beschlossen.