Er enthält eine Liste von Angelegenheiten, die zunächst der Regionalverwaltung vorgelegt werden müssen, bevor sie von Gemeinden und Provinzen ausgeführt werden. Dazu gehören die öffentlichen Ausschreibungen, die Gewährung von Zuschüssen sowie die Besoldung der politischen Mandatsträger und Kabinettsmitglieder. Dieser Aufsicht unterliegen auch die so genannten Gemeinderegien und kommunalen Gesellschaften ohne Erwerbszweck.
Reform der Gemeindeaufsicht in der Wallonischen Region
Das wallonische Parlament will heute eine Reform der Gemeindeaufsicht verabschieden. Ein entsprechender Dekretentwurf war vom zuständigen Innenminister Philippe Courard vorbereitet worden.