Wer in Belgien vor Gericht einen Anwalt braucht, aber nicht genügend Einkommen hat, um ihn zu bezahlen, der kann einen sogenannten Pro-Deo Anwalt in Anspruch nehmen. Der Mandant muss dann seinem Pflichtverteidiger wenig zahlen. Bis zu einem gewissen Einkommen ist er sogar kostenlos.
Der Anwalt erhält im Gegenzug vom belgischen Staat eine Entschädigung. Und diese ist schon seit Langem ein Streitpunkt zwischen den Anwälten und dem Föderalstaat. Dieser Streit droht, sich jetzt zuzuspitzen.
Stéphanie Moor, die Präsidentin der Anwaltskammer Eupen, will nun die Meinung von Justizministerin Annemie Turtelboom hören.
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