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  • 80 Jahre BRF
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Anwälte wollen Pro-Deo-Verteidigung aussetzen

24.04.201216:51

Die Höhe der Entschädigung, die ein Anwalt vom Staat erhält, wenn er als Pflichtverteidiger einen Mittellosen vertritt, ist schon seit langem ein Streitpunkt.

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Wer in Belgien vor Gericht einen Anwalt braucht, aber nicht genügend Einkommen hat, um ihn zu bezahlen, der kann einen sogenannten Pflichtverteidiger in Anspruch nehmen.

Der Mandant muss dann seinem sogenannten Pro-Deo Anwalt relativ wenig zahlen. Bis zu einem gewissen Einkommen ist dieser sogar kostenlos.

Im Gegenzug erhält der Anwalt dann vom belgischen Staat eine Entschädigung. Und diese ist schon seit langem ein Streitpunkt zwischen den Anwälten und dem Föderalstaat. Ein Streit, der sich langsam aber sicher zuspitzt. In den Augen der frankophonen und deutschsprachigen Anwälte muss die Entschädigung nämlich dringend angepasst werden, und das schon seit langem.

Für jede Akte im Rahmen eines Pro-Deo-Mandats erhält ein Anwalt je nach Art des Falls eine gewisse Anzahl Punkte. Jeder Punkt ist zur Zeit rund 24 Euro wert. 2009 waren es noch 27 Euro. Eine Verringerung, weil es zwar immer mehr Menschen mit Anrecht auf einen Pro-Deo Anwalt gibt, der Staat aber das Budget dafür nicht erhöht hat.

Bild: istock

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