Die Beantragung von Fördermitteln für die Betreuung in Alten- und Pflegeheimen wird in Zukunft einfacher. Das sagte der zuständige Minister Mollers am Montagabend im PDG auf eine Frage des PFF-Abgeordneten Heinz Keul.
Im Zuge der Kompetenzübertragung durch die sechste Staatsreform wird der DG die Finanzierung der Betreuung in den Alten- und Pflegewohnheimen übertragen. Dadurch könne die Bezuschussung einfacher, weil direkter geregelt werden.
Ob mit der Kompetenzübertragung auch mehr Dienstleistungen für alte und behinderte Menschen ab 65 bezuschusst würden, konnte der Minister allerdings noch nicht sagen. Dies hänge vom genauen Ausmaß der Kompetenzübertragung ab.
ake