Stoffels bezog sich im vorliegenden Fall auf die Einspruchsverfahren bei Baugenehmigungsanträgen. Einem Einspruch folge in der Regel ein Ministererlass, der jedoch in französischer Sprache abgefasst sei. Naturgemäß handele es sich hier um juristisches Französisch, und deswegen sei es immer wieder zu Fehlinterpretationen gekommen. Und wenn es doch eine deutsche Übersetzung gebe, dann erreiche diese den Antragsteller viel zu spät, fügte Stoffels hinzu.
Minister Antoine verwies in seiner Antwort auf den Umstand, dass die zuständigen Dienste derzeit nicht über das erforderliche zweisprachige Personal verfügten. Er habe aber seinen zuständigen Kollegen Philippe Courard darum gebeten, den Stellenplan dahingehend abzuändern, dass das nötige Personal angeworben werden könne, sagte Antoine.
Stoffels zeigte sich enttäuscht von der Antwort des Ministers. Der habe im Wesentlichen dasselbe gesagt wie vor 2 Jahren, als er Antoine schon einmal mit der gleichen Frage konfrontiert habe, beklagte Stoffels.
Stoffels beklagt Missachtung der Sprachengesetzgebung
Der SP-Regionalabgeordnete Edmund Stoffels hat im Rahmen einer parlamentarischen Frage an den zuständigen Regionalminister André Antoine zum wiederholten Male eine Missachtung der Sprachengesetzgebung angeprangert.