Wer sich von einer DG-Behörde oder einer Einrichtung der Deutschsprachigen Gemeinschaft falsch behandelt fühlt, kann einen Ombudsmann einschalten. Er versucht dann, in dem Fall zu vermitteln.
Seit eineinhalb Jahren gibt es diesen Dienst in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Jetzt hat Ombudsmann Cédric Langer die Bilanz des letzten Jahres vorgelegt. 116 Bürger haben im vergangenen Jahr den Ombudsmann der DG angerufen. In nur vier Fällen war der Ombudsdienst der richtige Ansprechpartner für die Beschwerde.
In einem davon ging es um einen Streit zwischen einer Gemeinde und einem Unternehmen. Die Gemeinde hatte eine Ausschreibung so ausgestaltet, dass ein Konkurrent deutlich bevorzugt wurde. Der Ombudsdienst brachte die Gemeinde dazu, die Ausschreibungskriterien neutraler zu gestalten. In einem anderen Fall fühlten sich Schüler der Autonomen Hochschule falsch benotet und konnten ihre Durchfallen in der Prüfung nicht nachvollziehen. Die Note konnte Cedric Langer nicht ändern, dafür wird die AHS künftig die Prüfungsrichtlinien deutlicher kommunizieren.
In 68 Fällen vermittelte der Dienst den Kontakt zur zuständigen Beschwerdestelle, etwa zu anderen Ombudsdiensten des Föderalstaats oder staatlicher Unternehmen wie Post oder Belgacom. Oft beklagen Bürger, dass sie von privaten Firmen auf Französisch angeschrieben werden oder Informationen nicht auf Deutsch erhalten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es bei Unternehmen aber nicht.
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