Das Urteil gegen die zwei Ausbrecher aus dem Aachener Gefängnis Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski ist rechtskräftig. Beide haben damit kaum eine Chance, jemals wieder freizukommen.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der beiden. Die Nachprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben.
Heckhoff und Michalski waren im November 2009 mit Hilfe eines Vollzugsbeamten aus dem Aachener Gefängnis geflohen und hatten auf ihrer mehrtägigen Flucht von Aachen über Köln, Essen und Mülheim mehrere Menschen als Geisel genommen.
Heckhoff wurde nach Zeugenhinweisen in Mülheim an der Ruhr gefasst, zwei Tage später Michalski am Niederrhein.
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