Er hatte drei Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren mehrere Flaschen hochprozentigen Alkohol verkauft. Der 15jährige war danach so betrunken, dass Atemstillstand drohte. Ein Notarzt musste ihn versorgen und ins Krankenhaus einweisen. Da es sich um einen eklatanten Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz handelt, muss der Kioskbesitzer nun mit einer schweren Bestrafung rechnen. Üblicherweise ist der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit.
Alkohol an Minderjährige verkauft: Kiosbesitzer droht Anzeige wegen Körperverletzung
Weil er Alkohol an Jugendliche verkauft hatte, drohen einem Kiosbesitzer in Aachen nun eine Strafanzeige wegen Körperverletzung, eine hohe Geldstrafe sowie der Verlust seiner Konzession.