Die freiwilligen Feuerwehren könnten bei dieser Rechtslage aber in Schwierigkeiten geraten, wenn unvorhergesehenerweise Rettungskräfte benötigt werden, hieß es von mehreren Wehren.
Promillesenkung bereitet Probleme
Im Großherzogtum Luxemburg bereitet die Senkung der Promillegrenze auf 0,5 offenbar den Feuerwehren Probleme. Für die Rettungsdienste gelten 0,2 Promille.