Das Tempolimit war zugunsten des Vogelschutzes festgelegt worden. Die Kreisverwaltung hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung getroffen, weil dort lebende Uhus im Tiefflug plötzlich auftauchenden Hindernissen, wie Autos, nur schwer ausweichen könnten.
Innerhalb von zehn Monaten waren dort 7.600 Auto- und Motorradfahrer geblitzt worden. Eine Frau, die 33 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, hatte gegen das Tempolimit geklagt. Die Richter gaben ihr Recht, nicht etwa, weil ein Tempolimit zu Gunsten von Vögeln rechtswidrig sei, sondern weil bei der Einrichtung der 50er Zone ein Verfahrensfehler begangen worden sei.
Die Kreisverwaltung habe es versäumt, sämtliche infrage kommenden Interessen gegeneinander abzuwägen. Jetzt muss der Kreis neu entscheiden und dies entsprechend begründen.
dpa/wdr/rs