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  1. Es sollte hier noch festgehalten werden, dass der Beschluss des Verwaltungsgericht Trier nicht rechtskräftig ist. Auch existierten bereits zwei rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgericht Arnsberg die ganz klar festlegen, dass Anregungen und Beschwerden ausschließlich vom Rat der Stadt behandelt oder zurückgewiesen werden können. Alleine der Rat der Stadt oder ein von ihm bevollmächtigter Ausschuss hat die Befugnis über Anregungen und Beschwerden zu entscheiden. Der Bürgermeister einer Stadt hat kein Prüfungsrecht.

    Des Weiteren wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Daher muss jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz entscheiden. Erst nach abschließender Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann festgestellt werden ob der Rat der Stadt Gerolstein über einen Antrag auf Erlass eines Ganzkörperverschleierungsverbot (Burka-Verbot) entscheiden muss oder eben nicht.