Anlass war der Antrag eines Bürgers aus Nordrhein-Westfalen. Er berief sich auf sein Recht als Bürger, sich schriftlich mit Anregungen an die Verwaltung zu wenden. Er wollte erreichen, dass Gerolstein und weitere Städte und Gemeinden in Ratssitzungen über ein Burkaverbot diskutieren und entsprechende Beschlüsse fassen sollten.
Das Gericht wies den Antrag ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass ein mögliches Burkaverbot dem Gesetzgeber vorbehalten und nicht Aufgabe einer Kommune sei.
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Es sollte hier noch festgehalten werden, dass der Beschluss des Verwaltungsgericht Trier nicht rechtskräftig ist. Auch existierten bereits zwei rechtskräftige Beschlüsse des Verwaltungsgericht Arnsberg die ganz klar festlegen, dass Anregungen und Beschwerden ausschließlich vom Rat der Stadt behandelt oder zurückgewiesen werden können. Alleine der Rat der Stadt oder ein von ihm bevollmächtigter Ausschuss hat die Befugnis über Anregungen und Beschwerden zu entscheiden. Der Bürgermeister einer Stadt hat kein Prüfungsrecht.
Des Weiteren wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt. Daher muss jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz entscheiden. Erst nach abschließender Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann festgestellt werden ob der Rat der Stadt Gerolstein über einen Antrag auf Erlass eines Ganzkörperverschleierungsverbot (Burka-Verbot) entscheiden muss oder eben nicht.