Während des Verfahrens wurde deutlich, dass der Angeklagte bereits 1983 wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war. Er war aber bereits nach 10 Jahren auf Bewährung entlassen worden. Dennoch wurden wiederholte Klagen wegen Vergewaltigung mit Gewaltanwendung nicht von den Justizbehörden bearbeitet.
Luxemburger Justiz setzt sich Kritik aus
In dem Mordprozess um die getötete 20-jährige Frau aus Aubange ist Kritik am Luxemburger Justizsystem geäußert worden.