Das Vertragswerk wurde heute Vormittag am Regierungssitz in Eupen unterzeichnet. Die Charta war von den hiesigen Alten- und Pflegeheimen, dem Ministerium und der Regierung erarbeitet worden. Sie hat keinen gesetzlich bindenden Charakter, sondern ruft zur Selbstverpflichtung auf. Konkret geht es um das Recht auf Würde und Privatleben, auf Unabhängigkeit, Wahlfreiheit und Rechtssicherheit für die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Charta für Alten- und Pflegeheime in der DG unterzeichnet
Die Rechte und Freiheiten der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind jetzt in einer Charta festgehalten.