Die Lütticher Studenten aus dem ersten Jahr hatten gegen den Numerus Clausus geklagt, wodurch nicht alle Studenten nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Jahres automatisch die Studien fortsetzen können. Das Gericht befand die Klage an sich für zulässig, wies sie jedoch als nicht fundiert genug begründet ab.
Lütticher Gericht weist Klage von Medizinstudenten ab
Das Gericht von Lüttich hat die Klage von 35 Medizinstudenten gegen den belgischen Staat und die Französische Gemeinschaft abgewiesen.