Nach Ansicht der Richter entstehe den Anwohnern keine schwerwiegende Benachteiligung durch den Ausbau. Derzeit liegt noch ein zweites Verfahren in dieser Angelegenheit beim Staatsrat vor. Die Region Flandern klagt, da sie in die Entscheidung zur Landebahnverlängerung nicht ausreichend eingebunden war. Liège Airport möchte dieses Urteil nicht abwarten und so schnell wie möglich mit den Bauarbeiten beginnen. Durch eine längere Landebahn können am Lütticher Flughafen größere Flugzeuge abgefertigt werden.
Staatsrat lehnt Klage von Anwohnern des Lütticher Flughafens ab
Der Staatsrat hat die Klage zweier Anwohner des Lütticher Flughafen gegen die Verlängerung der Landebahn zurückgewiesen.