Das erklärte der Kabinettsmitarbeiter bei Karl-Heinz Lambertz, Robert Hagen, dem BRF. Waffen, die in Schützenvereinen im Einsatz sind, mussten auch schon vorher polizeilich registriert sein.
Die nun von der Föderalregierung ergriffenen Maßnahmen betreffen in erster Linie Sammlerwaffen, die theoretisch nicht mehr einsatzfähig sind. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass sie mit dem passenden Know-How doch wieder Schüsse abfeuern konnten. Nun müssen auch diese Sammlerstücke bei den Behörden registriert werden.
okr