Anwohner hatten bereits vor einigen Monaten vor dem Staatsrat eine Aufhebung der Baugenehmigung erwirkt. Außerdem präsentierten die Anwohner vor Gericht einen alternativen Standort, der nur 200 Meter entfernt liegt.
Nach dem Urteil des Staatsrats seien die Baupläne nur leicht verändert worden. Der Standort sei im wesentlichen unverändert, erklärten die Anwälte der Kläger der Zeitung La Meuse.
Dennoch erteilten die Behörden eine neue Baugenehmigung für die Kläranlage. Daher wollen die Anlieger erneut vor den Staatsrat ziehen und auch die jüngste Baugenehmigung anfechten.
lemeuse/okr