Wird ein Alkoholgehalt im Blut von 0,5 bis 0,8 Promille festgestellt, so wird ein Bußgeld von 145 Euro und der Abzug von zwei Punkten im Führerscheinregister verhängt. Bei mehr als 1,2 drohen Führerscheinentzug und Gerichtsverfahren. Außerdem wird das Autofahren unter Einfluss von Drogen scharf bestraft.
Geschwindigkeitsübertretungen um mehr als 50 Prozent führen im Großherzogtum künftig zum sofortigen Führerscheinentzug.
Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg
Im Großherzogtum Luxemburg treten zum 1. Oktober strengere Bestimmungen für den Straßenverkehr in Kraft. Die Promille-Grenze wird auf 0,5 herab gesetzt.