Nun hat sie die Stadt Aachen auf ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro verklagt. Die Behörden müssten besser auf die Gefahren durch die ungleichen Tritthöhen und Stufenabstände hinweisen, so das Argument der Klägerin.
Die Freitreppe steht bereits seit ihrer Einweihung in der Kritik. Behindertenverbände befürchten eine Vielzahl von Unfällen auch von nicht Gehbehinderten.
az/okr