Das ließ der CSP-Regionalabgeordnete Herbert Grommes verlauten, nachdem er sich mit einer schriftlichen Anfage an den zuständigen Minister Benoit Lutgen gewandt hatte. Dieser teilte mit, es seien allgemeine Richtlinien aufgestellt worden, wonach in Natura-Gebieten gewisse Tätigkeiten verboten seien, wie die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in der Nähe von Wasserläufen. Andere Tätigkeiten müssten genehmigt oder mitgeteilt werden.
Fortschritt für Natura 2000
Für die Bewirtschaft von Natura 2000 Gebieten sind in nächster Zukunft entscheidende Schritte zu erwarten.