Damit habe man zumindest im ersten Punkt der Klage Recht bekommen. Weil die Bezeichnung der Fachbereichsleiter ohne Prüfungen und ohne vorherige Konzertierung mit den Sozialpartnern erfolgte, hatte die CSC auf Aussetzung und auf Aufhebung des entsprechenden Erlasses der DG-Regierung geklagt. Nach dem Urteil des Staatsrates ist der Erlass jetzt ausgesetzt, aber noch nicht aufgehoben. Damit sind die Personalentscheidungen vorerst nicht mehr rechtskräftig. Die Entscheidung über die Aufhebung des Erlasses könnte lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Gewerkschaft mutmasst, dass die Regierung bei der Änderung des Dienstrechts ähnlich vorgehen will wie bei den Fachbereichsleitern. In diesem Falle würde sie erneut vor dem Staatsrat klagen.
Reaktion der CSC auf Staatsratsurteil
Als grossen Erfolg hat die CSC-Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes das Urteil des Staatsrates über die Bezeichnung der Fachbereichsleiter im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewertet.