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Gemeinschaftlicher Vorruhestand: Vorerst keine Änderung

01.03.201209:00
PDS-Lehrerin Lieve Deckers mit ihren Schülern
PDS-Lehrerin Lieve Deckers mit ihren Schülern

Der gemeinschaftliche Vorruhestand erlaubt Lehrern, bereits im Alter von 58 Jahren ihren Dienst zu beenden. Das soll nach Worten von Unterrichtsminister Oliver Paasch auch so bleiben.

Der gemeinschaftliche Vorruhestand in der DG wird vorerst nicht abgeschafft. Das bestätigte Unterrichtsminister Oliver Paasch dem Grenz-Echo. Nach der Ankündigung der flämischen Regierung, das Einstiegsalter für den Vorruhestand von 60 auf 62 Jahre anzuheben, war diese Sonderregelung in Gefahr geraten.

Bisher können Angestellte des Unterrichtswesens schon zwei Jahre vor dem Vorruhestand, also mit 58, in Rente gehen. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bekommen sie dann ein von der DG finanziertes Wartegeld.

Laut Paasch könnten allerdings im Zuge der von Minister Vincent van Quickenborne angestrebten Rentenreform noch Änderungen an der bestehenden Regelung vorgenommen werden.

ge/ake - Archivbild: BRF Fernsehen

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