Der gemeinschaftliche Vorruhestand in der DG wird vorerst nicht abgeschafft. Das bestätigte Unterrichtsminister Oliver Paasch dem Grenz-Echo. Nach der Ankündigung der flämischen Regierung, das Einstiegsalter für den Vorruhestand von 60 auf 62 Jahre anzuheben, war diese Sonderregelung in Gefahr geraten.
Bisher können Angestellte des Unterrichtswesens schon zwei Jahre vor dem Vorruhestand, also mit 58, in Rente gehen. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bekommen sie dann ein von der DG finanziertes Wartegeld.
Laut Paasch könnten allerdings im Zuge der von Minister Vincent van Quickenborne angestrebten Rentenreform noch Änderungen an der bestehenden Regelung vorgenommen werden.
ge/ake - Archivbild: BRF Fernsehen