Defourny und sein Anwalt halten das Konkurs-Urteil für unrechtens. Nach ihrer Darstellung hätte nicht die Veranstaltungs-Agentur von Defourny für Fehlbeträge durch den 'Großen Preis von Belgien' für Formel-Eins-Fahrzeuge in Francorchamps aufkommen müssen, sondern die Werbe-Gesellschaft der Rennstrecke. Das Lütticher Handelsgericht hatte die Firma des Motorsport-Managers im Oktober vergangenen Jahres für zahlungsunfähig befunden. Die Staatsanwaltschaft will bis zum 23. März eine Entscheidung in dem Fall treffen. Sollte das Verfahren wiederaufgerollt und der Konkurs zurückgenommen werden, drohen der Vermarktungs-Gesellschaft der Rennstrecke Schadenersatz-Forderungen von Defourny in Höhe von 90.000 Euro.
Defourny legt offiziell Berufung gegen Konkursentscheidung ein
Der frühere Veranstalter des Formel-Eins-Rennens in Spa-Francorchamps, Didier Defourny, hat heute Berufung gegen die Konkurs-Erklärung seines Unternehmens eingelegt.